Die Mitgliedschaft und Voraussetzungen

Nach Abschluss der Basismodule 1 und 2 werden Sie ohne weiteres Zutun Ihrerseits Mitglied des Vereines „Bowen Therapie Akademie“. Die Vereinsstatuten finden Sie in einem der nächsten Menüpunkte auf dieser Homepage. Aktuell wird kein Mitgliedsbeitrag eingehoben. Sofern keine Mitgliedschaft im Verein „Bowen Therapie Akademie“ gewünscht wird, kann dies im Rahmen der Basismodule 1 und 2 bekanntgegeben werden.

Nach Beendigung der Ausbildung (Absolvierung von Modul 10) bzw. spätestens mit Jahresende des zweiten Jahres nach Abschluss der Basismodule 1 und 2 endet die Mitgliedschaft automatisch. Sollten Sie weiterhin Mitglied des Vereines „Bowen Therapie Akademie“ bleiben wollen, muss dies schriftlich (formloses Schreiben) bekanntgegeben werden. Wenn Sie früher Ihre Mitgliedschaft beenden wollen, muss dies ebenfalls schriftlich (formloses Schreiben) mitgeteilt werden.

Als Mitglied des Vereines „Bowen Therapie Akademie“ erhalten Sie unter anderem

• unseren Newsletter;
• Unterstützung in Ihrem Bestreben, die Originale Bowen Technik zu lernen,
• die Möglichkeit, Teilnehmer einer Facebook-Austauschgruppe über gesammelte
   Bowen-Erfahrungen zu werden;
• Unterstützung bei allen Fragen durch jeden unserer Instruktoren; 
• die Möglichkeit, an öffentlichen Veranstaltungen wie zB Gesundheitsmessen mitzuwirken;
• Zugang zum geschlossenen Bereich unserer Homepage (Zugriff auf interne Informationen,   
   Einkaufsmöglichkeit im Onlineshop, etc.);

Als Vereinsmitglied sind Sie Teil der international wachsenden Bowen Gemeinschaft und erhalten nicht nur die neuesten Informationen über Entwicklungen im Bereich der Bowen Technik, sondern können diese auch mitgestalten.

Jedes Vereinsmitglied trägt dazu bei, den Vereinszweck der Förderung gesunden Lebens durch die Aktivierung der Selbstheilungskräfte der körperlichen und geistigen Entspannung und des ganzheitlichen Wohlbefindens und Entfaltung des menschlichen Bewusstseins zu erreichen.

Bowen